Taxi für Rosenheim  08031/20 999 99
freundlich - zuverlässig - pünktlich


Unsere Leistungen


Personenbeförderung

Das Kerngeschäft des Taxigewerbes. Personen von A nach B zu verbringen ist die ureigenste Aufgabe eines öffentlichen Verkehrsmittels, zum dem nun mal das Taxi gehört. Ihr persönlicher Chauffeur bringt sie charmant und sicher an ihr Ziel.



Besorgungsfahrten

Ihr Abendessen aus dem Restaurant, der Wocheneinkauf vom Supermarkt, Medikamente aus der Apotheke, die Flasche Wein nachts von der Tankstelle. Irgend etwas fehlt und Sie wollen nicht schon wieder raus -  wir bringen’s eben.



Starthilfe

Ihr Fahrzeug springt nicht an? Innerhalb weniger Minuten ist ein Taxi, ein kundiger Kollege, ein Starthilfekabel und eine geladene Batterie bei Ihnen und hilft Ihrem Auto auf die Sprünge. Diese zündende Idee kostet Sie nur EUR 20,- (zzgl. Anfahrtgebühren).


Kurierfahrten

Sie haben eilige oder sensible Sachen zu transportieren? Ihre Sendung muss außerhalb von Geschäftszeiten den Kunden erreichen? Wir stellen ihre Sendungen schnell und mit der gewünschten Sorgfalt zuverlässig bei ihrem Adressaten zu.





Flughafentransfer

Die schönsten Wochen des Jahres sollten nicht mit Umsteigen, Kofferschleppen oder Parkplatzsuche anfangen oder enden. Wir bieten Ihnen günstige Festpreise zu allen umliegenden Flughäfen – und bei Ihrer Rückkehr wartet Ihr Taxi bereits wieder auf Sie. Zu diesem Service gehört natürlich ein klimatisiertes Fahrzeug, Gepäckservice und die erforderliche Anzahl an Kindersitzen.

Ihre Vorteile:

- kein Sammeltransport

- individuelle Abholzeiten und -Adressen

- Storniernung bis 2 Std. vor Abfahrt kostenlos

Preisbeispiel: Stadtgebiet RO - Flughafen München MUC zum Festpreis ab 135 Euro.


Krankenfahrten

Wir fahren Sie zur Dialyse, zur Chemotherapie, zur Strahlentherapie, zur Arztpraxis, zur stationären Aufnahme, zu ambulanten Operationen oder zur Rehaklinik.

Grundsätzlich gilt, dass alle Fahrten vor Fahrtantritt durch Ihre Krankenkasse zu genehmigen sind!
(Ausnahme: Fahrten zu stationären Behandlungen).

Die Kosten für Krankenfahrten von und zu ambulanten Behandlungen werden von den gesetzlichen Krankenkassen nur noch in bestimmten Ausnahmefällen übernommen. Beantragen Sie bitte frühzeitig bei Ihrer Krankenkasse eine Genehmigung für alle notwendigen Krankenfahrten.

Sie benötigen folgendes bei Krankenfahrten mit dem Taxi:

1. die ärztliche Verordnung einer Krankenbefördrung ("Krankentransportschein")
2. die schriftliche Genehmigung Ihrer Krankenkasse
3. einen Befreiungsausweis von Zuzahlungen für Fahrtkosten von ihrer Krankenkasse

Sofern Sie nicht von Zuzahlungen befreit sind, müssen Sie in jedem Fall den gesetzlichen Eigenanteil im Taxi bar bezahlen.

Gesetzlicher Eigenanteil wenn kein Befreiungsausweis vorliegt:
10% des Fahrpreises
mindestens 5.- Euro pro Fahrt
höchstens 10.- Euro pro Fahrt

Die von der Krankenkasse ausgestellten Befreiungsausweise sind immer nur bis zum Ende des laufenden Kalenderjahres gültig! Beantragen Sie bitte frühzeitig einen neuen Befreiungsausweis für das folgende Jahr.

Für Fragen zu diesem Thema stehen wir jederzeit zur Verfügung.

Achtung!!! Sie habe die freie Wahl ihres Beförderungsunternehmens. Sie müssen ihre genehmigten Fahrten nicht mit dem von der Krankenkasse vermittelten Taxiunternehmer durchführen, sondern können sich ihren Beförderungsunternehmer frei wählen.


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